Wenn Sie sich für eine ambulante Verhaltenstherapie in meiner Praxis interessieren,
bitte ich Sie um die telefonische Vereinbarung eines Ersttermins zu meinen Telefonzeiten.
Die Praxis steht grundsätzlich allen Mitgliedern gesetzlicher und privater Krankenkassen
und Beihilfeberechtigten offen. Privatkassen übernehmen die Kosten je nach deren
Versicherungsbedingungen.
In einem ersten psychotherapeutischen Sprechstundentermin geht es um eine Einschätzung, ob sich Hinweise auf eine behandlungsbedürftige psychische Symptomatik ergeben und welche Maßnahmen zu empfehlen sind. Wenn ein Therapieplatz frei ist, folgen sogenannte probatorische Sitzungen (in der Regel 2-4 Sitzungen). Sie sind zum Kennenlernen, zur Vorbereitung und zur Antragsstellung der Therapie vorgesehen. Zum einen ist zu entscheiden, ob bei der konkreten Problematik eine ambulante Psychotherapie zielführend und hilfreich sein kann, zum anderen ist es Ihre Entscheidung, ob Sie sich in der Praxis für eine längere Psychotherapie gut aufgehoben fühlen. Dazu findet in diesen ersten Stunden eine präzise Diagnostik und Differentialdiagnostik statt und Ihre Vorgeschichte wird ausführlich besprochen. Gemeinsam werden die Ziele der Therapie festgelegt und das Vorgehen geplant, Ihr Haus- oder Facharzt wird um einen Konsiliarbericht gebeten und der Antrag an die Krankenkasse wird gestellt. Nach Genehmigung kann die Psychotherapie durchgeführt werden. Die Dauer richtet sich nach dem individuellen Behandlungsbedarf und liegt zwischen 25 bis 80 Sitzungen über ein halbes bis zwei Jahre.
Kosten
Als gesetzlich versicherter Patient oder Patientin bringen Sie bitte Ihre Versichertenkarte mit.
Eine Überweisung ist nicht zwingend notwendig, im Laufe der ersten Sitzungen wird ein
Konsiliarbericht von Ihrem Haus- oder Facharzt eingeholt werden.
Die Kosten für Patientinnen und Patienten der privaten Krankenkassen, der Beihilfe und für
Selbstzahler richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP).
Ich freue mich auf Ihren Anruf!